Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

(1)    Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen Franz Polowy Prototyping, Magdelstieg 13, 07745 Jena (im Folgenden: „Franz Polowy Prototyping“ oder „wir“) und dem Besteller, also Ihnen (im Folgenden „Kunde“). Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung. Änderungen und Anpassungen der AGB bleiben vorbehalten. Die jeweils aktuelle Version ist auf unserer Website abrufbar.

(2)    Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber ein Vertragsangebot oder eine Auftragserteilung unter Zugrundelegung eigener, abweichender Geschäftsbedingungen unterbreitet. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, denen Franz Polowy Prototyping nicht ausdrücklich zugestimmt hat, werden auch ohne ausdrückliche Zurückweisung in keinem Fall zum Vertragsinhalt. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Vertragspartnern unterschrieben werden.

2. Vertragspartner

Ihr Vertragspartner aller Verträge mit Franz Polowy Prototyping ist:

Franz Polowy

Franz Polowy Prototyping

Magdelstieg 13

07745 Jena

Kontakt

Telefon: +49 152 55924190

E-Mail: mancaveprinting@gmail.com

Kleinunternehmer nach § 19 UStG

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE351944516

3. Leistungsumfang, Vorlagen, technische und inhaltliche Prüfung

(1)    Franz Polowy Prototyping bietet Kunden an, aus 3D-Modellen (im Folgenden „Vorlage“) 3-dimensionale Objekte durch 3D-Druckverfahren erstellen zu lassen. Alle Produkte werden auf Basis der Vorlage des Kunden (als Einzelstücke) gefertigt.

(2)    Zusätzlich werden bereits fertig gedruckte Modelle zum Sofort-Kaufen angeboten.

(3)    Die 3D-Objekte können materialbedingt innerhalb kurzer Zeit nach Fertigung in geringem Maß an Form, Festigkeit und in den Maßen variieren. Zudem können fertigungsbedingt können keine lichtechten Farben verwendet werden. Material- und fertigungsbedingt sind geringe Abweichungen in Form und Farbe nicht als Mangel anzusehen.

(4)    Die Produkte (sowohl zum Sofort-Kauf angebotene Modelle, sowie Einzelstücke) sind kein Spielzeug und nicht zum Spielen für Kinder geeignet. Es handelt sich um Schmuck- und Dekorationsgegenstände sowie Präsentationsmodelle bzw. Funktionsmodelle.

(5)    Nach Eingang der Vorlage des Kunden wird bei Franz Polowy Prototyping innerhalb von drei Werktagen die 3D-Druckbarkeit der Vorlage geprüft. Aufgrund technischer Bedingungen, können wir die 3D-Druckbarkeit im Einzelfall nicht garantieren. Im Falle der Nichtdruckbarkeit der Vorlage wird der Kunde umgehend informiert.

(6)    Wird die Unbrauchbarkeit der Vorlage des Kunden festgestellt, ist Franz Polowy Prototyping nicht zur Anpassung der Vorlage verpflichtet. In diesem Fall kann der Kunde eine andere Vorlage stellen oder kostenlos seine Bestellung stornieren. Bereits gezahlte Beträge erhält der Kunde im Falle einer Stornierung zurück.

(7)    Werden Daten in elektronischer Form (auch z.B. per USB-Stick) übermittelt, hat der Kunde alles Übliche? und Erforderliche zur Absicherung gegen Viren und andere typische Risiken der elektronischen Übermittlung zu unternehmen.

(8)    Der Kunde ist für die Inhalte der von ihm gestellten Vorlage verantwortlich. Franz Polowy Prototyping macht sich diese nicht zu Eigen und ist nicht verpflichtet, diese auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Insbesondere gilt, – der Kunde gewährleistet, dass die von ihm gestellten Inhalte rechtmäßig sind und insbesondere keine Rechte von Dritten verletzen. In inhaltlicher Hinsicht verpflichtet sich der Kunde, es zu unterlassen, pornografische, rechts- oder linksextremistische, rassistische, diskriminierende, jugendgefährdende, gewaltverherrlichende oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzende Inhalte als Vorlage zu stellen; – der Kunde ist verpflichtet, die von ihm gestellten Vorlagen und deren Inhalte vor Übermittlung an Franz Polowy Prototyping sorgfältig darauf hin zu prüfen, ob diese den vorstehenden Anforderungen entsprechen.

(9)    Soweit Franz Polowy Prototyping von Dritten oder von staatlichen Stellen in Anspruch genommen wird wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die von dem Kunden gestellte Vorlage, verpflichtet sich der Kunde, Franz Polowy Prototyping von allen Ansprüchen aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter – gleich aus welchem Rechtsgrund und egal worauf gerichtet – freizustellen und diejenigen angemessenen Kosten zu tragen, die Franz Polowy Prototyping durch die Inanspruchnahme oder durch die Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstandenen sind.

(10) Dies gilt insbesondere für die Verletzung von Urheber-, Marken-, Wettbewerbsrechten oder sonstigen Schutzrechten Dritter und umfasst insbesondere die angemessenen Rechtsverteidigungskosten von Franz Polowy Prototyping. Die Freistellung wirkt auch – als Vertrag zugunsten Dritter – für die im Rahmen der Vertragsabwicklung eingeschalteten Erfüllungsgehilfen von Franz Polowy Prototyping.

(11) Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von Franz Polowy Prototyping bleiben unberührt. Dem Kunden steht das Recht zu, nachzuweisen, dass Franz Polowy Prototyping tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sind.

(12) Die Freistellungs- und Ersatzpflichten des Kunden gelten nicht, soweit der Kunde die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

4. Vertragsschluss, Vorleistungspflicht

(1)    Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages zur Herstellung und Lieferung eines 3-dimensionalen Objekts (Werklieferungsvertrag) dar.

(2)    Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung (Annahme), die durch gesonderte E-Mail versandt wird, zustande. Die Auftragsbestätigung erfolgt nach Feststellung der 3D-Druckbarkeit der Vorlage des Kunden (siehe Ziff. 3 (5)). Auch für den Sofort-Kauf von 3-dimensionalen-Objekten erfolgt eine gesonderte Auftragsbestätigung.

(3)    Für den Vertragsinhalt sind allein maßgeblich das von Franz Polowy Prototyping unterbreitete Angebot und die Auftragsbestätigung von Franz Polowy Prototyping. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch Franz Polowy Prototyping verbindlich, es sei denn, sie wurden mit einem vertretungsberechtigten Mitarbeiter von Franz Polowy Prototyping abgesprochen.

(4)    Etwa zum Angebot gehörige Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, etc.) und darin oder im Angebot enthaltene technische Daten (Gewichtsangaben, Maßangaben etc.) sowie Bezugnahmen auf betriebliche oder überbetriebliche Normen und Muster (DIN-Normen etc.) sind nur annähernd maßgebend und stellen – falls keine ausdrückliche Zusicherung erfolgte – keine zugesicherte Eigenschaft dar.

(5)    Die Darstellung der verfügbaren Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung dar.

(6)    Durch Anklicken des Buttons [Kaufen/kostenpflichtig bestellen] geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab. Ihr Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.

5. Kaufpreis, Versandkosten

(1)    Den Kaufpreis für unsere Waren finden Sie direkt auf den Warenangebotsseiten. Angegebene Preise sind Gesamtpreise. Umsatzsteuer wird aufgrund Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG nicht ausgewiesen.

(2)    Kosten für Verpackung und Versand sind nicht Bestandteil des Kaufpreises. Die Versandkosten werden zusätzlich berechnet. Bei Bestellung von mehreren Produkten werden diese ggf. zusammen in einem Karton angeliefert.

(3)    Die Versandkosten berechnen sich nach Gewicht und Größe. Mehrere Artikel innerhalb einer Warensendung können somit die Versandkosten erhöhen.

6. Zahlungsbedingungen

(1)    Sie können den Rechnungsbetrag per PayPal oder per Überweisung bezahlen.

(2)    Die Zahlung per Überweisung ist spätestens binnen 14 Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung auszuführen. Nach Ablauf dieses Zeitraums erhalten Sie von uns per E-Mail eine befristete Zahlungserinnerung. Sollten Sie diese Frist verstreichen lassen, behalten wir uns vor, Ihr Angebot nicht weiter zu bearbeiten und ggf. vom Vertrag zurückzutreten.

(3)    Wenn Sie den Rechnungsbetrag über den Online-Anbieter PayPal bezahlen, müssen Sie grundsätzlich dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, anschließend müssen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen (Ausnahme ggf. Gastzugang).

7. Lieferinformationen

(1)    Je nach Umfang Ihrer Bestellung erfolgt der Versand per Deutsche Post, DHL oder Spedition. In Ausnahmefällen kann auch ein alternatives Paketunternehmen (UPS, DPD, Hermes) genutzt werden. Bei Versand mit Spedition erfolgt die Lieferung bis Bordsteinkante, bzw. bis zur ersten verschließbaren Tür.

(2)    Belieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse – ausgenommen sind Packstationen.

(3)    Sollte die Ware unter der angegebenen Lieferadresse nicht zustellbar sein, trägt der Kunde die Kosten für Rücksendung und den erneuten Versand.

(4)    Lieferzeit beträgt für sofort verfügbare Artikel beträgt bis zu 5 Werktage. Bei Sonderanfertigungen ist die Lieferzeit im Angebot angegeben.

8. Verzug, Unmöglichkeit

(1)    Ist eine Frist für die Durchführung des Auftrages durch Franz Polowy Prototyping vereinbart, so beginnt diese mit Zugang der Auftragsbestätigung durch Franz Polowy Prototyping, nicht jedoch vor Eingang sämtlicher vom Auftraggeber für die Auftragsabwicklung zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben oder sonstigen Informationen.

(2)    Soweit Franz Polowy Prototyping durch besondere Umstände wie Energiemangel, Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrungen, unvorhergesehene technische Schwierigkeiten oder sonstige Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen, die außerhalb des Verantwortungsbereiches von Franz Polowy Prototyping liegen und die nachweislich erheblichen Einfluss auf die Erfüllung der Leistungspflicht von Franz Polowy Prototyping haben, an der rechtzeitigen Vertragserfüllung gehindert wird, verlängert sich die Frist für die Durchführung des Auftrages um den jeweiligen Zeitraum zwischen Entstehung und Behebung des Hindernisses. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Lieferanten oder Subunternehmern von Franz Polowy Prototyping eintreten.

(3)    Hat Franz Polowy Prototyping die Nichteinhaltung der Frist für die Durchführung des Auftrages in nur leicht fahrlässiger Weise zu vertreten, so ist der Auftraggeber berechtigt, entweder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz bis zu einer Höhe von maximal 0,5% der vertraglichen Vergütung von Franz Polowy Prototyping je Woche, insgesamt höchstens 5% der vertraglichen Vergütung, zu verlangen; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. In gleicher Weise sind die Rechte des Auftraggebers auf Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz bis zu einer Höhe von maximal 5% der vertraglichen Vergütungen von Franz Polowy Prototyping je Schadensfall begrenzt, wenn Franz Polowy Prototyping die geschuldete Leistung ganz oder teilweise unmöglich wird und Franz Polowy Prototyping dies in Folge nur leichter Fahrlässigkeit zu vertreten hat.

9. Transportschäden und Gefahrenübergang

(1)    Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. Transportversicherung geltend machen zu können.

(2)    Leistungs- und Vergütungsgefahr gehen spätestens mit dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, zu dem der Vertragsgegenstand bzw. Teillieferungen die einzelnen Teile des Vertragsgegenstandes die Betriebsstätte von Franz Polowy Prototyping verlassen, und zwar auch dann, wenn Franz Polowy Prototyping noch weiter Leistungen wie Anfuhr, Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme übernommen hat.

10. Widerrufsrecht

(1)    Der Kunde kann seine Willenserklärungen gegenüber Franz Polowy Prototyping, insbesondere das Vertragsangebot (Bestellung) für individuelle Anfertigungen, nicht nach §§ 312 g Abs. 1, 355 BGB widerrufen.

(2)    Nach§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht auch für einen Verbraucher kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Widerrufsrecht

Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht nach Ziffer 4.1 Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.

Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden:

a.       Widerrufsbelehrung¹

b.       Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [Franz Polowy, Franz Polowy Prototyping, Magdelstieg 13, 07745 Jena, Telefon: +49 152 55924190, E-Mail: mancaveprinting@gmail.com] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (zB per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen haben, werden wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

11. Gewährleistung

(1)    Bei allen erstellten Produkten bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte.

(2)    Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung haben wir ein Nachbesserungsrecht. Bitte zeigen Sie uns daher Mängel der von uns erhaltenen Ware unverzüglich an. Wir erstatten Ihnen gegen Nachweis die Versandkosten der Rücksendung. Wir möchten Sie bitten, mangelhafte Ware möglichst nicht unfrei an uns zurückzusenden, um die Versandkosten der Rücksendung für uns gering zu halten.

(3)    Bitte beachten Sie, dass Verschlechterungen der Ware, die durch unsachgemäße Benutzung einhergehen, keine zur Nachbesserung verpflichtenden Mängel darstellen.

(4)    Im Hinblick darauf, dass generative Prototypenfertigung zum derzeitigen Stand der Technik nicht immer die Genauigkeit der konventionellen Fertigungsmethoden erreichen kann, kann die Mangelhaftigkeit eines von Franz Polowy Prototyping generativ gefertigten Prototyps/Produktes wegen Nichteinhaltung verbindlicher Maß- oder Gewichtsvorgaben allenfalls dann in Betracht kommen, wenn in erheblichen Umfang von dem abgewichen worden ist, was nach dem Stand der Technik der generativen Prototypenfertigung hätte eingehalten werden können.

(5)    Bei den auftragsgegenständlichen Produkten handelt es sich um Prototypen, die der Veranschaulichung und zu Versuchszwecken dienen, jedoch nicht – soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Zusicherung erfolgt – den an Serienprodukten zu stellenden qualitativen Anforderungen gerecht werden können.

(6)    Soweit Franz Polowy Prototyping im Rahmen der Auftragsdurchführung Daten, insbesondere 3D-Daten, dem Auftraggeber zur Verfügung stellt, haftet Franz Polowy Prototyping für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten nur dann, wenn dies von Franz Polowy Prototyping ausdrücklich und schriftlich zugesichert worden ist. Darüber hinaus wird von Franz Polowy Prototyping keinerlei Haftung für einen Verlust oder eine Fehlerhaftigkeit von Daten übernommen, wenn der Verlust bzw. die Fehlerhaftigkeit auf dem Austausch der Daten beruht. Die Beweislast dafür, dass der Verlust bzw. die Fehlerhaftigkeit der Daten nicht auf dem Datenaustausch beruht, obliegt dem Auftraggeber.

(7)    Soweit Franz Polowy Prototyping Daten/Programme in die elektronische Datenverarbeitung des Auftraggebers eingibt bzw. einsetzt oder in sonstiger Weise dem Auftraggeber Software zur Verfügung stellt, gewährleistet Franz Polowy Prototyping, dass die Daten/Programme/Software nicht mit Computerviren befallen sind, die mit den jeweils aktuellen handelsüblichen „Viren-Suchprogrammen“ gefunden werden können. Eine darüberhinausgehende Haftung wegen einer etwaigen Übertragung von Computerviren ist ausgeschlossen.

(8)    Erweist sich der von Franz Polowy Prototyping gelieferte Vertragsgegenstand als mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so ist Franz Polowy Prototyping verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist Ersatz zu beschaffen oder nachzubessern. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung bzw. der Nachbesserung kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Rücktritt vom Vertrag erklären oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.

(9)    Fehlt dem von Franz Polowy Prototyping gelieferten Vertragsgegenstand eine zugesicherte Eigenschaft, so kann der Auftraggeber statt dem Rücktritt vom Vertrag oder der Herabsetzung der Vergütung auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden, wie insbesondere Produktionsausfall oder Maschinenschäden ist jedoch ausgeschlossen, es sei denn, die Zusicherung sollte gerade vor dem eingetretenen Mangelfolgeschaden schützen oder Franz Polowy Prototyping trifft ein Verschulden in Form von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(10) Im kaufmännischen Verkehr ist der Auftraggeber verpflichtet, den Vertragsgegenstand nach Eingang unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel bis spätestens binnen 10 Tagen nach Eingang des Vertragsgegenstandes, nicht erkennbare Mängel bis spätestens 10 Werktagen nach ihrer Feststellung schriftlich bei Franz Polowy Prototyping anzuzeigen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

12. Haftung

(1)    Wir haften für einen Schaden im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in vollem Umfang.

(2)    Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Im Falle der fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt.

(3)    Unberührt bleibt eine gesetzliche verschuldensunabhängige Haftung, etwa nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie eine Haftung aus der etwaigen Übernahme einer Garantie.

(4)    Auf die Inhalte externer Internetseiten, zu denen wir auf unserer Website einen Link gesetzt haben, haben wir keinen Einfluss. Wir können daher für die fremden Inhalte keine Haftung übernehmen. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren auf den externen Internetseiten keine rechtswidrigen Inhalte ersichtlich. Die permanente Kontrolle der verlinkten Seiten ist ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Sollten wir von rechtswidrigen Inhalten auf einer verlinkten Seite Kenntnis erlangen, werden wir den Link sofort entfernen.

(5)    Da es technisch nicht möglich ist, alle Fehlerquellen der Hard- und Software sowie des Übertragungsmediums Internet mit letzter Sicherheit auszuschließen, können wir keine Garantie dafür übernehmen, dass unsere Website oder die damit zusammenhängende Technik (z.B. Bestellvorgang) ununterbrochen zur Verfügung stehen und Ihre Daten stets einwandfrei und schnell übertragen werden können.

(6)    Soweit sich aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zwischen Franz Polowy Prototyping und dem Auftraggeber individuell getroffenen Vereinbarungen nichts Abweichendes ergibt, ist eine Haftung von Franz Polowy Prototyping auf Schadenersatz in Form von Geld gegenüber seinem Auftraggeber auf einen Höchstbetrag von 5.000,00€ beschränkt, es sei denn, Franz Polowy Prototyping fällt ein Verschulden in Form von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zur Last.

13. Geistige Eigentumsrechte und Eigentumsvorbehalt

(1)    Mit Zustimmung des Kunden ist Franz Polowy Prototyping berechtigt, Vorlagen des Kunden zu Demonstrationszwecken und für die Bewerbung des Online-Dienstes im Rahmen von Firmenpräsentationen und Werbematerialien zu nutzen und zu diesem Zwecke zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, öffentlich zugänglich zu machen und in jeglicher Form zu senden.

(2)    Liegt ein Auftrag zum Druck vor, ist Franz Polowy Prototyping berechtigt die Inhalte für zwei Jahre ab Eingang des Druckauftrages zu speichern und für die Zwecke des Druckauftrages sowie für statistische Zwecke zu verarbeiten.

(3)    Das Layout des Webauftritts von Franz Polowy Prototyping einschließlich der darin enthaltenen Grafiken, Bilder und Texte ist urheberrechtlich geschützt. Gleiches gilt für die auf den Webseiten von Franz Polowy Prototyping gezeigten Fotografien. Die jeweiligen Urheber behalten sich alle Rechte an ihren Werken vor. Die Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung oder öffentliche Wiedergabe der urheberrechtlich geschützten Elemente des Webauftritts ist, soweit keine gesetzlichen Erlaubnistatbestände einschlägig sind (z.B. einzelne Vervielfältigungen zum rein privaten Gebrauch), nicht gestattet.

(4)    Der Liefergegenstand bleibt Eigentum von Franz Polowy Prototyping bis zur Bezahlung sämtlicher im Zeitpunkt der Abnahme des Liefergegenstandes bestehender Forderungen von Franz Polowy Prototyping aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber.

(5)    Zu einer Weiterveräußerung des vorbehaltenen Liefergegenstandes sowie zu sonstige Verfügungen über diesen ist der Auftraggeber nur mit vorheriger Zustimmung von Franz Polowy Prototyping berechtigt.

(6)    Erlischt das Vorbehaltseigentum von Franz Polowy Prototyping infolge Weiterveräußerung oder Verarbeitung, so tritt der Auftraggeber bereits jetzt alle ihm daraus entstehenden Rechte, Ansprüche und Forderungen an Franz Polowy Prototyping ab.

(7)    Zugriffe Dritter auf den vorbehaltenen Liefergegenstand hat der Auftraggeber Franz Polowy Prototyping unverzüglich mitzuteilen. Etwaige Interventionskosten trägt der Auftraggeber.

(8)    Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist Franz Polowy Prototyping nach vorheriger Mahnung zur Rücknahme des vorbehaltenen Liefergegenstandes berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet.

14. Datenschutz, Sicherheit

(1)    Soweit auf unserer Website die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher Daten besteht, so erfolgt deren Preisgabe durch Sie auf rein freiwilliger Basis und nur zum Zweck der Vertragsdurchführung. Weitere Informationen über den Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

(2)    Im Übrigen erheben, speichern und verwenden wir Ihre persönlichen Daten nur insoweit, als dies zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, der Bestellung und der Abrechnung oder durch gesetzliche Vorschriften erforderlich ist. Eine Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an Dritte erfolgt nicht. Davon ausgenommen sind die im Rahmen der Bestellabwicklung hinzugezogenen Dienstleister (PayPal, Kreditinstitute, Versanddienstleister etc.), die zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf die Übermittlung von Daten angewiesen sind.

(3)    Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung der über Sie gespeicherten Daten. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu per Post, oder E-Mail.

(4)    Ihre personenbezogenen Daten werden verschlüsselt über das Internet übertragen. Trotz größtmöglicher Sorgfalt ist es jedoch technisch nicht möglich, einen gänzlich sicheren Schutz vor Datenverlust und Datenveränderung durch technische Fehler oder Eingriffe von außen zu gewährleisten. Wir können daher in diesen Fällen keine Haftung für die Unversehrtheit Ihrer Daten übernehmen.

15. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

(1)    Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch, wenn aus einem anderen Land als Deutschland bestellt oder in ein anderes Land als Deutschland geliefert wird.

(2)    Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Jena für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(3)    Sowohl Franz Polowy Prototyping als auch die Auftraggeber sind verpflichtet, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des jeweils anderen, die ihnen im Rahmen der Auftragsdurchführung bekannt werden, strengstens Stillschweigen zu wahren.

(4)    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB davon unberührt. An Stelle der unwirksamen Klausel tritt die einschlägige gesetzliche Regelung.M